Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,

für eine podologische Behandlung muß die Heilmittelverordnung Nr. 13 wie folgt ausgefüllt werden:

1. Sie gilt nur bei Risikopatienten (z. B. Diabetiker)

2. Der Wortlaut der Verordnung muß z.B. heißen:

3. Gebührenbefreit oder Gebührenpflichtig, Unfallfolgen, BVG,

4. Zeitabstand zwischen den Behandlungen.

5. Eine der nachfolgenden Diagnosen muß vermerkt sein:

Auf einer Verordnung können max. 6 podologische Behandlungen verordnet werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihr podosana.de Team